
Manfred Monster leitet ein kleines PR-Büro. Er hat eine Handvoll Angestellte, eine Volontärin und einen Schülerpraktikanten. Eine Beraterin, die Volontärin sowie der Praktikant scheiden demnächst aus dem Betrieb aus, die Sekretärin möchte ein Zwischenzeugnis – und alle verlangen ein Arbeitszeugnis von ihm. Aber was genau hat er da zu beachten? Gilt für alle vier das Gleiche? Kann er also die Beurteilung vereinfachen und für die Bewertung der Mitarbeiter ein Muster verwenden? Am liebsten würde er seinen Mitarbeitern sagen, dass sie sich ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben sollen, doch er ist sich nicht sicher, ob das überhaupt zulässig ist. Wie sich das für einen guten Vorgesetzten gehört, informiert sich Manfred also...
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es gibt verschiedene Formen von Arbeitszeugnissen, hier kann man zunächst zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterscheiden. Für den Praktikanten müsste doch ein einfaches Zeugnis ausreichen – eine Tätigkeitsbeschreibung sowie der genaue Zeitraum sind schnell aufgeschrieben und reichen als Bescheinigung für ein Schülerpraktikum allemal. Für die Beraterin und die Volontärin wird das aber sicher nicht reichen, sie wollen sich ja mit ihrem Arbeitszeugnis weiter bewerben. Hier muss Manfred also ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, das auf die Tätigkeit, Leistung und Verhalten der Mitarbeiter eingeht.
Manfred hat noch nicht viele Arbeitszeugnisse schreiben müssen und ist immer noch unsicher. Die in Zeugnissen häufig verwendeten Formulierungen und Chiffren machen ihm ein bisschen Angst. Was, wenn er aus Versehen etwas schreibt, das eigentlich Negatives ausdrückt? Meldungen von langwierigen Prozessen vor dem Arbeitsgericht liest er regelmäßig in der Presse. Einen kostspieligen Anwalt mit besonderen Kenntnissen im Bereich Arbeitsrecht will er sich sparen. Er weiß, dass er als Arbeitgeber zu einer wohlwollenden, wahrheitsgemäßen Beurteilung verpflichtet ist, denn das Zeugnis soll den Mitarbeiter ja dazu befähigen, eine neue Stelle zu finden. Dennoch muss es ihm erlaubt sein, auf Unzulänglichkeiten im Verhalten bzw. bei der Ausübung der Tätigkeit aufmerksam zu machen. Und das eigentlich Negative positiv auszudrücken, scheint ihm ein Schloss mit sieben Siegeln.
Für Tom, den Schülerpraktikanten, reicht ein einfaches Arbeitszeugnis, Manfred muss sich über geschickte Formulierungen keine Gedanken machen. Er listet einfach auf, was Tom während des Praktikums gemacht hat - fertig ist das Zeugnis. Es sind keine Codes enthalten, aus denen der Leser eine Bewertung wie "Sehr gut", "Gut" oder "Befriedigend" interpretieren muss.
Bei Constanze, der Volontärin, und Lydia, der Beraterin, muss er sich allerdings gut informieren, bei Formulierungen von Zeugnissen kommt es auf den Wortlaut an. Es gibt bestimmte Regeln, um Negatives bzw. Positives auszudrücken, denn ein zukünftiger Arbeitgeber soll anhand des Arbeitszeugnis sofort verstehen, ob ein Bewerber teamfähig ist, mit Kritik umgehen kann oder fachlich kompetent ist. Er weiß es aus eigener Erfahrung in Personalfragen: Das Arbeitszeugnis ist bei der Einstellung eines Angestellten ein wichtiges Kriterium. Wenn er eine Bewerbung erhält, schaut er als Erstes auf die Referenzen eines Kandidaten. Sind die Arbeitszeugnisse in puncto Aussage eher bescheiden, hat es der Bewerber bei ihm schwer.
Die Verwendung von Adjektiven oder Superlativen im Zeugnis deutet in aller Regel eine positive Bewertung an: "Constanze legte beim Erstellen ihrer Wochenberichte stets außerordentliche Sorgfalt an den Tag." Diese Bewertung entspräche einer Note 1 aber ob das tatsächlich immer der Fall war, muss Manfred noch einmal überdenken. Bei seiner Recherche erfährt er weiter, dass das Abweichen von einer üblichen Formulierung eine negative Bewertung ausdrückt.
Ob Manfred diese Geheimsprache der Arbeitgeber wohl beherrscht? fragt sich Constanze. Sie hat ein komisches Gefühl – ihr Chef wird beim Thema "Zeugnis" immer irgendwie nervös. Sie will unbedingt eine gute Bewertung erhalten, schließlich bewirbt sie sich ja damit für ihren Einstieg in die Arbeitswelt! Auch sie beginnt sich zu informieren und findet im Internet jede Menge Foreneinträge, Beratungsangebote und Vorlagen für Arbeitszeugnisse. In einem kostenlosen Muster für ein Zwischenzeugnis liest sie den Satz "Er ist ein fleißiger Mitarbeiter und in der Lage, seine eigene Meinung zu vertreten.". Sie empfindet das zunächst als positiv, erfährt aber später, dass dies bedeutet, jemand könne keine Kritik annehmen. Oder das Beispiel "hat stets zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen" – hier könnte man meinen, es handele sich um einen besonders besonnenen, sozialen Kollegen. Ausgedrückt werden soll hier aber, dass derjenige gerne Klatsch und Tratsch verbreitet. Da soll mal einer durchblicken!
Constanze beschließt, nichts dem Zufall zu überlassen und notfalls ihr Arbeitszeugnis selbst zu schreiben. Mit ein bißchen Glück benutzt Manfred den Text mit ihren Formulierungen als Vorlage und sie hat das perfekte Arbeitszeugnis in der Tasche. Sie wird Lydia ins Vertrauen ziehen, die Beraterin weiß bestimmt gut über das Schreiben von Arbeitszeugnissen und den notwendigen Inhalten Bescheid.
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