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Arbeitsvertrag/befristet

Was Sie bei befristeten Arbeitsverhältnissen beachten müssen

Beim Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse müssen Sie bestimmte gesetzliche Einschränkungen und Besonderheiten beachten. Diese ergeben sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bei Befristungen unterscheidet man zwischen solchen mit sachlichem Grund und ohne sachlichen Grund. Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wesentlichen Fragen, die Sie bei der Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen wissen sollten. Selbstverständlich gehen Sie auch hier mit einem Muster-Arbeitsvertrag von FORMBLITZ stets auf Nummer sicher.

Was ist ein sachlicher Befristungsgrund im Sinne des Gesetzes?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz nennt eine Reihe von zulässigen Befristungsgründen. Diese Aufzählung ist allerdings nicht abschließend.

Als sachlicher Grund gilt beispielsweise, dass die Arbeit saisonbedingt nicht das ganze Jahr lang erbracht werden kann. Ein weiterer sachlicher Grund ist, dass der Arbeitnehmer nur zur Vertretung eingestellt werden soll. Ein weiterer sachlicher Grund ist, dass der Arbeitnehmer nur zur Vertretung eingestellt werden soll.

Wenn Sie unsicher sind, ob für Ihr Arbeitsverhältnis ein Befristungsgrund vorliegt, sollten Sie sich in jedem Fall vor Abschluss des Vertrages genau informieren. Denn wenn sich in im Nachhinein herausstellt, dass kein sachlicher Grund vorlag, wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes umgedeutet. Dies gilt auch in Fällen, in denen der sachliche Grund im Laufe des Arbeitsverhältnisses weggefallen ist.

Wie regele ich die Befristung, wenn kein sachlicher Grund vorliegt?

Eine Befristung ohne Angabe eines sachlichen Grundes kann mit ein und demselben Arbeitgeber grundsätzlich nur dreimal hintereinander erfolgen. Insgesamt darf dabei eine Dauer von zwei Jahren nicht überschritten werden.

Hier gibt es in einigen Tarifverträgen Ausnahmen, dies sollten Sie im Einzelfall überprüfen. Für neu gegründete Unternehmen gilt ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Auch hier sollten Sie vorher prüfen, ob das konkrete Arbeitsverhältnis unter diese Ausnahme fällt.

Achtung: Wenn die gesetzlich erlaubte Befristung überschritten wird, geht das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.

Was muss ich bei Befristungen mit sachlichem Grund beachten?

Das tatsächliche Vorliegen eines sachlichen Grundes muss im Streitfall nachgewiesen werden. Es empfiehlt sich daher unbedingt, den Grund für die Befristung schon beim Vertragsschluss in den Arbeitsvertrag mit aufzunehmen.

Kann ich ein befristetes Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Befristung kündigen?

Die Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nur dann möglich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag bestimmt ist. Ausnahme ist natürlich die außerordentliche Kündigung, die immer dann möglich ist, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Daniel Wilhelm

Nachgefragt!

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Hallo Frau Nielsen,

unsere Mustervorlage "befristeter Arbeitsvertrag" hält selbstverständlich auch den Punkt Probezeit fest. Im Dokument unter §2). In der Festlegung der Länge der Probezeit sind Sie als Arbeitgeber relativ frei.

Interessant zu wissen ist, dass z.B. bei 1-Jahres-Arbeitsverträgen eine Probezeit von bis zu 6 Monaten in den Arbeitsvertrag heutzutage durchaus üblich ist. Eine wirkliche Planungssicherheit für den Arbeitnehmer bietet das nicht und führt auch nicht selten zur Unzufriedenheit.

Die Länge der Probezeit sollte deshalb der Komplexität der Arbeit angemessen und auch für den Arbeitnehmer nachvollziehbar sein.

Überlegen Sie, welche Probezeit Sie akzeptieren würden bei einem Job, der auf 4 Monate befristet ist. Dann können Sie die Dauer mit gutem Gewissen vor Ihrem neuen Arbeitnehmer auch überzeugend vertreten. Viel Erfolg.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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